Schutz bei Berufsunfähigkeit: Beratung ist unverzichtbar

Berufsunfähigkeitsrente – wer bekommt sie?

grün vorsorgen - Versicherungsmakler Bremen berät zum individuellen Schutz bei Berufsunfähigkeit

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört deshalb zu den wichtigen Verträgen, die jeder im Policenordner haben sollte. Die existenzielle Absicherung ist allerdings keine Lösung von der Stange – individuelle Beratung ist unverzichtbar und notwendig. Um bestmöglichen Schutz bei Berufsunfähigkeit zu bieten, muss sie optimal an die private und berufliche Situation des bzw. der Versicherten angepasst werden. Lassen Sie sich vor dem Vertragsabschluss am besten von einem Experten beraten, um Ihre Finanzen individuell zu schonen.

Wer wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr zur Schule, Ausbildung oder Arbeit gehen kann, wird von der staatlichen Versorgung oft kaum leben können (und die Eltern stehen auch nicht lebenslang als Finanzierungsquelle zur Verfügung). Mehr als ein Drittel aller deutschen Frührentner ist bereits auf ein Einkommen unterhalb der Armutsgrenze angewiesen. Private finanzielle Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist deshalb enorm wichtig.

Im Schnitt nur rund 750 Euro Erwerbsminderungsrente gibt es im Ernstfall von der gesetzlichen Rentenversicherung, und auch das nur bei voller Erwerbsminderung. Viele Frührentner leben heute unter der Armutsgrenze und sind auf die magere gesetzliche Grundsicherung angewiesen. Ursache dafür sind zunehmende Lücken bei den Beitragzeiten in Verbindung mit wenig steigenden Einkommen, immer mehr beruflicher Selbstständigkeit und immer höheren Rentenabschlägen für Frührentner. Zurzeit beziehen etwa 1,5 Millionen Bundesbürgerinnen und -bürger gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die frühere gesetzliche Regelrente bei Berufsunfähigkeit, die noch aus Zeiten voller Staatskassen stammte, ist längst abgeschafft. Die aktuellen Regelungen gelten für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind. Ob man die magere gesetzliche Erwerbsminderungsrente überhaupt bekommt, hängt davon ab, wie viele Stunden man täglich theoretisch noch arbeiten könnte. Es zählt das gesundheitliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, berücksichtigt werden alle denkbaren Jobs. Solange man noch sechs oder mehr Stunden täglich etwa als Telefonist oder Bürogehilfe einsatzfähig wäre, gibt es gar keine staatliche Rente, egal ob ein solcher Job überhaupt zu bekommen ist.

 

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