Wofür stehen die ESG-Kriterien?

Grundsätzliche beschreiben diese drei Buchstaben die nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche von Unternehmen – also auch von Investments, die in Unternehmen investieren. Floskeln wie „ESG-integriert“ sind jedoch eher marketinggetrieben und veranschaulichen das Problem, die soziale und ökologische Wirkung von Finanzen transparent nachzuvollziehen. Zum Glück zwingen die neuen europäischen Offenlegungsregeln Produktanbieter zunehmend, ESG-Behauptungen mit Fakten zu belegen. Wofür die ESG-Kriterien stehen möchten wir auf dieser Seite kurz aufführen.

Environmental

Bewertungskriterien aufgrund ökologischer und klimaschützender Aspekte:

  • Investitionen in erneuerbaren Energien
  • Effizientes Umgehen mit Energie und Rohstoffen
  • Umweltverträgliches Produzieren
  • Geringe Emissionen in Luft und Wasser

Die Umwelt- und Klimaschutz-Kriterien werden aufgeteilt in:

E1 = Nachhaltiges Beschaffen / Einkauf
E2 = Ressourcenverbrauch (Energie, Papier, etc.)
E3 = Nachhaltige Mobilität
E4 = Nachhaltiges Schadenmanagement
E5 = Klimaschutz
E6 = Klimaanpassung
E7 = Produktnachhaltigkeit
E8 = Nachhaltigkeit bei Beratung
E9 = Klimabilanz (Erfassung, Reduzierung, Kompensation)
E10 = Wald-Projekte

Social

Bewertungskriterien anhand sozialer und gesellschaftlicher Aspekte.

  • Einhalten zentraler Arbeitsrechte
  • Hohe Standards bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Faire Bedingungen am Arbeitsplatz, angemessene Entlohnung sowie Aus- und Weiterbildungschancen
  • Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit
  • Durchsetzen von Nachhaltigkeitsstandards bei Zulieferern

Die sozialen und gesellschaftlichen Aspekte werden unterteilt in:

S1 = Aus-/ Weiterbildung
S2 = Mitarbeiterzufriedenheit
S3 = Mitgliederzufriedenheit
S4 = Gleichberechtigung
S5 = Politisches Engagement
S6 = Regionales Engagement
S7 = Einbinden von Anspruchsgruppen
S8 = Gesellschaftliche Verantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR)
S9 = Vielfalt & Chancengleichheit
S10 = Menschenrechte
S11 = Diskriminierungsfreiheit
S12 = Interessenvertretung

Governmental

Bewertungskriterien bezüglich Art der Unternehmensführung und Aufsichtsstrukturen.

  • Transparente Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung
  • Verankerung des Nachhaltigkeitsmanagements auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene
  • Verknüpfung der Vorstandsvergütung mit dem Erreichen von Nachhaltigkeitszielen
  • Offener Umgang mit Whistleblowing

Die unternehmerischen Aspekte werden unterteilt in:

G1 = Wirtschaftliche Leistung
G2 = ESG-Kapitalanlagen
G3 = Risikomanagement
G4 = Compliance
G5 = Digitalisierung
G6 = Datenschutz
G7 = Marktpräsenz
G8 = Wachstum
G9 = Transparenz
G10 = Berichterstattung
G11 = Kooperationen

PRI – Principles of Responsible Investments

Die besondere Bedeutung der ESG-Kriterien für investierende Personen und Unternehmen zeigt sich auch an der Entwicklung des Netzwerks der Principles of Responsible Investments (PRI). Diese Initiative zur freiwilligen Selbstverpflichtung wurde im Jahre 2006 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Die freiwillige Integration von ESG-Faktoren in Investmententscheidungen und in das Management von Assets sollten durch den Beitritt zu diesen der Prinzipien manifestiert werden. Aktuell haben über 3.000 Unternehmen, bestehend aus Investment- und Beteiligungsgesellschaften sowie deren Dienstleistern, mit Assets im Wert von über 100 Billionen Euro, die sechs Principles of Responsible Investment unterschrieben (Stand 2020). Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist der globalen Investoreninitiative PRI als Network Supporter beigetreten.

  • Principle 1: We will incorporate ESG issues into investment analysis and decision-making processes.
  • Principle 2: We will be active owners and incorporate ESG issues into our ownership policies and practices.
  • Principle 3: We will seek appropriate disclosure on ESG issues by the entities in which we invest.
  • Principle 4: We will promote acceptance and implementation of the Principles within the investment industry.
  • Principle 5: We will work together to enhance our effectiveness in implementing the Principles.
  • Principle 6: We will each report on our activities and progress towards implementing the Principles.
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