Schäden durch Sommerunwetter: Welche Versicherung zahlt?

Schäden durch Sommerunwetter – es bleibt die Frage, welche Versicherung zahlt?

Starkregen flutet den Keller, ein Sturm beschädigt das Hausdach, das Auto wird von einem umgeknickten Baum getroffen: Wie sorgt man richtig gegen Schäden durch Sommerunwetter vor? Hausbesitzer schützen sich mit einer Gebäude- und einer Hausratversicherung, für mietende Personen reicht ein Hausratschutz, Fahrzeugschäden ersetzt die Kfz-Kaskoversicherung.

Wer verstanden hat, dass nachhaltige Versicherungen auch noch prophylaktisch wirken, kommt um einen fachkundigen grünen Versicherungsmakler nicht herum.

Welche Versicherung übernimmt welche Schäden?

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Unwetterschäden am eigenen Haus durch Sturm, Hagel, Brand oder Blitzschlag. Sturmschäden werden meist ab Windstärke 8 (62 km/h) anerkannt, als Nachweis können Windmessungen durch die Wetterämter dienen. Es gibt jedoch auch Versicherungstarife, die auf die Windstärkenregelung verzichten. In der Basisversion der Gebäudeversicherung nicht eingeschlossen sind Überschwemmungen oder Erdrutsche, die sich optional im Zusatzbaustein „Elementarschäden“ mitversichern lassen. Versicherer können die Deckung von Elementarschäden allerdings ablehnen, wenn das Risiko zu hoch ist – etwa wenn das Gebäude an einem Gewässer steht, das häufig über die Ufer tritt. Die Wohnungsausstattung ist mit einer Hausratversicherung geschützt, wenn beispielsweise Sturm das Dach abdeckt und Regenwasser in die Räume eindringt. Hausratversichert sind Einrichtungsgegenstände, technische Geräte, Kleidung und vieles mehr. Anders als die Gebäudeversicherung ist guter Hausratschutz nicht nur für Eigentümer wichtig, sondern auch für die Mietpartei, die im Ernstfall nicht auf Unwetterschäden am Hausrat und somit sitzen bleiben und die eigenen Finanzen belasten will.

Sturm- und Hagelschäden am Auto werden von der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug ersetzt, das gilt auch für Schäden durch Hochwasser. Wer seinen Wagen an einem hochwassergefährdeten Flussufer oder in einer Talsenke abstellt, obwohl Starkregen angekündigt ist, muss je nach Tarifbedingungen damit rechnen, dass die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt wird. Für alle Unwetterschäden gilt: Den Versicherer sofort informieren, Sachschäden am besten mit Fotos dokumentieren. Beschädigte oder zerstörte Gegenstände nicht voreilig wegwerfen, damit der Versicherer den Schaden begutachten kann. Tipp: Durch den Klimawandel werden Unwetterschäden weiter zunehmen, so warnen Experten, guter Versicherungsschutz wird deshalb immer wichtiger.

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