Privates Krankentagegeld: Warum auch Arbeitnehmende vorsorgen sollten

Privates Krankentagegeld – besser man hat es

Trotz Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und Leistungen der gesetzlichen Kasse – gerade gut verdienende Arbeitnehmer*innen erleiden bei längerer Krankheit oft hohe Gehaltseinbußen. Sind Kredite abzuzahlen oder eine Familie zu versorgen, droht schnell ein finanzieller Engpass. Diese Lücke in den monatlichen Finanzen lässt sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung aber schon für wenige Euro im Monat schließen.

Die Lücke kann bedeutend sein

Mit dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU) beendet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Danach gibt es 78 Wochen lang Krankengeld nur noch von der Krankenkasse: 70 Prozent des Bruttoverdiensts, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4.687,50 Euro (Stand 2020) und gekürzt um den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung. Beispiel: Lydia W. verdient als leitende Architektin 7.500 Euro brutto im Monat. Wegen einer schweren Erkrankung wird sie über mehrere Monate arbeitsunfähig. Nach 6 Wochen stellt ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ein, und die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Ab diesem Zeitpunkt erhält die leitende Angestellte monatlich nur noch rund 2.932,33 Euro – mehr als 1.100 Euro weniger als ihr bisheriges Nettogehalt, und zu wenig, um die Lebenshaltungskosten zu decken und gleichzeitig die Kredite für die vor kurzem gekaufte Eigentumswohnung und das Auto abzuzahlen.

Warum auch Arbeitnehmende vorsorgen sollten

Mit einem privaten Krankentagegeld von 35 Euro kann Lydia W. diese Vorsorgelücke nahezu schließen. Eine geringe Summe, die im Ernstfall aber entscheidend hilft, finanzielle Engpässe zu vermeiden. Der Schutz ist zum Glück gar nicht teuer, schon für wenige Euro im Monat lässt sich ein privates Krankentagegeld abschließen. Die Absicherung ist vor allem zu empfehlen, wenn man zum Beispiel eine Immobilie finanziert oder als Hauptverdiener*in für eine Familie verantwortlich ist. Tipp: Der Krankentagegeld-Versicherer sollte im Kleingedruckten ausdrücklich auf sein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren verzichten. So muss man keinen Verlust des Versicherungsschutzes fürchten, auch wenn man bereits in den ersten Jahren länger krank wird und das private Krankentagegeld in Anspruch nehmen muss.

Wer zudem eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat oder dies beabsichtigt, sollte sich professionell beraten lassen. Den in vielen Bedingungswerken ist dieser“Übergang“ nachteilig für Versicherungsnehmer*innen geregelt. Beispiel: Der Krankentagegeld-Versicherer behauptet, dass Berufsunfähigkeit vorliegt, während der Berufsunfähigkeitsversicherer (noch) anderer Meinung ist. Daher am besten unabhängige, spezialisierte Versicherungsmakler*innen oder Versicherungsberater*innen um Rat fragen. Und wer möchte, erhält diesen Versicherungsschutz sogar in „grün“.

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