Hundehaltende Menschen brauchen Haftpflichtschutz

Warum hundehaltende Menschen Haftpflichtschutz brauchen

Ein folgenschwerer Verkehrsunfall, ein gebissener Passant, eine zum Sturz gebrachte Radfahrerin –­ wenn Ihr Hund etwas anstellt, kann das teuer für Sie werden, denn als verantwortliche Person sind Sie finanziell in voller Höhe haftbar zu machen. Eine passende Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist zum Glück günstig zu haben.

Mehr als 10 Millionen Hunde leben zurzeit in deutschen Haushalten. Die allermeisten tun weder postzustellenden und anderen vorbeigehenden Personen noch spielenden Kindern etwas zuleide. Doch selbst der friedlichste Vierbeiner kann sich beispielsweise losreißen, auf die Straße laufen und einen schweren Verkehrsunfall verursachen. In solchen Fällen kann es für Sie als hundehaltender Mensch richtig teuer werden, denn Sie sind in voller Höhe und mit dem ganzen Vermögen schadenersatzpflichtig, egal ob Ihnen persönliches Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht. In vielen Bundesländern ist der Haftpflichtschutz für Hunde daher grundsätzlich Pflicht. Das gilt für Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In anderen Bundesländern ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung für bestimmte, als gefährlich eingestufte Hunderassen obligatorisch. Wichtig: Der Haftpflichtschutz sollte eine Versicherungssumme von mindestens zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden umfassen, damit auch schwere Personenschäden zuverlässig abgesichert sind und Ihre Finanzen nicht darunter leiden.

Auf die guten Leistungen achten

Beim Abschluss der Hundehalter-Haftpflichtversicherung am besten nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf gute Leistungen. Es gibt sogar Versicherungen mit nachhaltigen Mehrleistungen. Der Schutz sollte auch greifen, wenn Sie gegen allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflichten verstoßen oder wenn Ihr Vierbeiner beim Gassigehen mit einer dritten Person teure Schäden anrichtet. Als mietende Person sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung auch greift, wenn der Hund in der Wohnung etwas beschädigt, zum Beispiel die Türen verkratzt. Sinnvoll ist auch ein Vertrag mit Forderungsausfalldeckung: Erleiden Sie selbst einen Schaden durch den Hund einer dritten Prerson und kann die verantwortliche Person Ihnen keinen Schadensersatz leisten, springt Ihre eigene Hundehaftpflicht dann finanziell ein.

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