„fake news“ in der Honorarberatung?

Qualität in der Finanzberatung

Eine wirklich unabhängige Anlageberatung ist nur bei freien Honorarberatern (…) gegeben. (…) ein wesentlicher Punkt ist aber, ob Berater provisionsabhängig honoriert werden oder nicht, das macht dann schon einen entscheidenden Unterschied in der Beratungsqualität.“ schreibt der Wirtschaftsjournalist Caspar Dohmen im enorm Magazin – eine auch bei Verbraucherschützer*innen beliebte Aussage.

Der Gesetzgeber regelt die Finanzanlagenberatung

Das Gespräch zu einer nachhaltigen Geldanlage benötigt viel Wissen und Erfahrung

Immer wieder kommt es vor, dass Fakten in den Medien nicht korrekt wiedergegeben werden – ob absichtlich oder weil man es nicht besser weiß? Und hier sind wir schon beim Thema: Wissen über Finanzen! Macht es nicht Sinn, dass man sich, bevor man etwas behauptet oder glaubt, richtig informiert?

Seit Mai 2012 gibt es nun schon die Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV). Dort ist geregelt, wer zu welchen Geldanlagen beraten darf und wie diese Beratung zu erfolgen hat. Voraussetzung – gilt übrigens für die honorar- und die provisionsbasierte Beratung – ist für eine Zulassung

  • die persönliche Zuverlässigkeit,
  • die geordneten Vermögensverhältnisse,
  • der Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und
  • der Nachweis der erforderlichen Sachkunde, sprich Ausbildung.

Erfolgt dann die Zulassung nach § 34f oder § 34h der Gewerbeordnung, darf beraten werden. Die Schritte dieser Beratung sind gesetzlich vorgeschrieben: Der oder die Beratende muss im Vorfeld des ersten Gesprächs über den eigenen Status und die Form der Entlohnung aufklären (Beispiel). Der Beratende muss dann nach Informationen zur Geeignetheit – finanzielle Situation, Kenntnisse, Erfahrungen und Risikobewusstsein des/der Anleger*in sowie die gewünschte Höhe und Laufzeit der Geldanlage – fragen. Erst auf Grundlage der Kundenangaben erfolgen die Informationen über alle wesentlichen Umstände und die Empfehlung eines geeigneten Produktes. Beratung und Empfehlung müssen dokumentiert werden, und vor einem Vertragsabschluss müssen Kosten und Risiken der Anlage verständlich und transparent offengelegt sein.

Ob alles eingehalten wird, muss dann der oder die Beratende jährlich der zuständigen Aufsichtsbehörde schriftlich durch einen externen Prüfer nachweisen.

Stellen Sie die richtigen Fragen

Das sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Finanzanlagenberatung, keine „fake news“. Insofern mag sich jetzt jeder selbst fragen, wo der „entscheidenden Unterschied in der Beratungsqualität“ liegen und warum eine Honorarberatung besser sein soll? Warum sollen Kunden nicht selbstverantwortlich vor einer Beratung entscheiden, wie sie bezahlen möchten?

Unsere Empfehlung: Nicht alles glauben, was in den Medien steht. Wenn Sie sich professionell informieren und qualitativ gut beraten lassen möchte, fragen Sie doch einfach vorher

  • nach der fachlichen Ausbildung und Erfahrung der/des Beratenden. Wer eine ethische und ökologische Finanzanlagenberatung möchte, findet möglicherweise noch mehr interessant.
  • nach der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Denn wer haftbar gemacht werden kann, sieht seine Dienstleistungen (hoffentlich) ernsthafter und langfristig.
  • ob das erste (kostenfreie) Gespräch Ihnen einen Überblick über mögliche nachhaltige Finanzanlagen bietet.

Gemeinsam statt einsam für den Klimaschutz.

Schlussendlich wollen wir alle das eine: Berater*innen und Bürger*innen sollen das notwendige Wissen besitzen, wie Einkommen und Vermögen sinnvoll und nachhaltig angelegt werden kann. Und schließlich sollen alle (!) Kundinnen eine bezahlbare, individuelle und qualifizierte Beratung erhalten dürfen.

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