Elementarschäden trotz Rekordsommer?

Starkregen und Sturmflut: Kosten steigen

Überschwemmungsschäden trotz Rekorddürre

Gerade jetzt im Sommer verursachen Unwetter oft schwere Gebäude- und Hausratschäden. Wichtig ist ein guter finanzieller Schutz. Mit einer Gebäudeversicherung und einer Hausratpolice – jeweils mit Elementarschadendeckung  – sind Sie als Eigentümerin und Eigentümer trotz Rekordsommer auch im Herbst und Winter finanziell auf der sicheren Seite.

Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden an der Immobilie durch Sturm ab Windstärke acht, durch Hagel, Blitzschlag oder Brand. Doch es gibt auch Tarife ohne Windstärkenbegrenzung. Die Hausratversicherung ersetzt Sturm-, Hagel- oder Brandschäden an der Wohnungseinrichtung und am persönlichen Hab und Gut.

Auf die richtige Versicherungssumme achten

Auch Folgeschäden sind in der Regel mitversichert, wenn beispielsweise Regenwasser durch das vom Sturm abgedeckte Dach ins Gebäude eindringt und die Bausubstanz beschädigt. Wichtig ist eine ausreichende Deckung, denn der Versicherer kann die Leistung im Schadenfall anteilig kürzen, falls die Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert des Gebäudes entspricht.

Gut beraten sind daher all jene, die sich frühzeitig mit dem individuellen Gefahrenpotenzial an ihrem Wohnort vertraut machen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen. Denn wer sich auf kommunale Schutzeinrichtungen wie Rückhaltebecken oder Dämme verlässt, erlebt nicht selten eine böse Überraschung. Längst ist das nächstgelegene Gewässer nicht mehr die einzige Bedrohung bei starken Unwettern: Ob Starkregen, Kanalrückstau oder steigendes Grundwasser – die Gefahrenquellen für Überschwemmungen sind vielseitig und die Vorteile privater Vorsorgemaßnahmen nicht mehr von der Hand zu weisen.

Damit Ihnen das Wasser nicht bis zum Hals steht

Achtung: Schäden durch Hochwasser sind nur mitversichert, wenn Sie im Rahmen der Gebäudeversicherung eine so genannte Elementarschadendeckung abschließen. Mitversichert sollten folgende Elementarschäden sein:

  • Starkregen, Überschwemmung, Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail: Lassen Sie sich daher zu Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen und Kosten beraten. Bevor die Hausratversicherung Schadenersatz leisten kann, muss eine Übersicht des vom Wasser beschädigten oder zerstörten Eigentums angefertigt werden. Daher ist es ratsam, die Einrichtung regelmäßig zu fotografieren und die Bilder gemeinsam mit Kaufbelegen sorgfältig aufzubewahren.

Überspannungsschäden mitversichern

Ob auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ins Stromnetz in der Hausratpolice versichert sind, ist individuell in den Vertragsbedingungen geregelt. Sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Versicherungsmakler und erweitern Sie den Hausratschutz um die Überspannschäden. Auch in der Hausratversicherung gilt: Schäden durch Hochwasser sind nur mitversichert, wenn der Vertrag eine Deckung für Elementarschäden vorsieht.

Unwetterschäden am Auto

Für Unwetterschäden am abgestellten Auto kommt die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung auf, nur die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlt der Besitzer aus der eigenen Tasche. Ist das Fahrzeug lediglich haftpflichtversichert, gibt es kein Geld von der Versicherung. Auch bei bestehendem Kaskoschutz ist allerdings Vorsicht geboten. Wenn Sie Ihren Wagen in einer hochwassergefährdeten Talsenke oder Tiefgarage abstellen, obwohl Starkregen angekündigt ist, müssen Sie damit rechnen, dass der Versicherer grobe Fahrlässigkeit unterstellt und den Schaden nicht in voller Höhe übernimmt.

Eine allgemeine Beratung zu Ihren Finanzen oder einen aktuellen Vergleich der Konditionen Ihrer Gebäude- und Hausratversicherung erhalten Sie bei uns. Es gibt sehr gute, preis-leistungsstarke Versicherungstarife – auch als ökologische, grüne Variante.

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