Ab dem 2. August 2022: Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen Pflicht

Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen wird ab dem 2. August 2022 Pflicht

Ab dem 2. August 2022 gelten weitere Pflichten bei der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen. Die Transparenzverordnung (TVO) ist bereits seit dem 10. März 2021 EU-weit gültig. Diese verlangt nun von Gewerbetreibenden, die Versicherungsanlageprodukte beraten und vermitteln  – in der TVO als „Finanzberater“ bezeichnet – die Erfüllung erweiterter Informationspflichten sowie die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen von interessierten Personen. Keine konkrete Regelung besteht jedoch aktuell noch für vermittelnde Gewerbetreibende bei Finanzanlagen. Und die Abfrage betrifft nur Versicherungsanlageprodukte, fondsbasierte Rentenversicherungen, der dritten Schicht der Altersvorsorge.

Die Expertengruppe Nachhaltigkeit des Arbeitskreises Beratungsprozesse hält nun für Versicherungsvermittler:innen einen Fragebogen, ein Merkblatt und einen Glossar zum Thema Nachhaltigkeit bereit. Vermittler:innen können damit die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kund:innen abfragen. Das Material ist ein erster Vorschlag und soll immer wieder überarbeitet werden. Die Expertengruppe Nachhaltigkeit, in der auch der Bremer Versicherungsmakler Volkmar H. Haegele mitarbeitet, wurde Ende 2021 vom Arbeitskreis Beratungsprozesse gebildet. Ihr gehören unter anderem Versicherungsmakler, Verbände und Juristen an. Geleitet wird die Expertengruppe von Sabine Brunotte und Michael Franke. Ihre Aufgabe ist es, eine Plattform für den Austausch zu bieten und ESG-Aspekte in die Arbeitsunterlagen des Arbeitskreises aufzunehmen. Weiteres Arbeitsmaterial und Informationen für die Beratung nachhaltiger Finanzen sollen folgen, damit die Pflicht zukünftig zur Kür wird.

Weitere Informationen finden Sie unter Publikationen.

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