Warum Makler eine Vermögensschadenhaftpflicht haben

Verbraucherschutz durch Vermögensschutz

Seit dem 15. Januar 2018 gelten erhöhte Mindestversicherungssummen in der Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) für Versicherungsmakler*innen und Finanzanlagenvermittler*innen. Diese betragen nun 1.276.000 EUR für jeden Versicherungsfall und 1.919.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

Damit wird der Preisentwicklung Rechnung getragen, die sich am europäischem Verbraucherpreisindex orientiert. Die Anpassung der Mindestversicherungssummen erfolgt regelmäßig alle fünf Jahre.

Positiv ausgedrückt sind Vermögensschäden entgangene finanzielle Vorteile oder finanzielle Nachteile, die Kunden durch falschen oder unterlassen Rat des Beraters bzw. der Beraterin erlitten haben. Versicherungsmakler*innen und Finanzanlagenvermittler*innen müssen diese in gesetzlicher Mindesthöhe vorweisen.

Warum Makler eine Vermögensschadenhaftpflicht haben müssen

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschaden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten (z.B. Verdienstausfall infolge der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Menschen).

Somit haben Verbraucher*innen eine gewisse Sicherheit, dass der/die Berater*in in finanziellen Fragen, über alles spricht, was wichtig ist. Denn auch unterlassener Rat kann zur möglichen Haftung führen. Und daher spielen auch fachliche Qualifikation und regelmäßige Weiterbildungen eine wichtige Rolle, wenn man kompetent beraten werden möchte. Denn die Beratung zu Finanzen und Versicherungen benötigt viel Wissen, Erfahrung und Leidenschaft.

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